Kategorie A für Direkteinsteigerinnen – wie läuft das weiter?

Ende 2018 beschloss der Bundesrat, dass die neue Führerausweisverordnung im Jahr 2021 in Kraft treten soll.

 

Ab dem 1. Januar 2021 ist der Direkteinstieg zur Kategorie A (unbeschränkt) ab dem 25. Lebensjahr nicht mehr möglich. Jeder, unabhängig von Alter und Erfahrung, muss den Führerschein der Klasse A 35kW absolvieren, bevor er nach 2 Jahren beanstandungsloser Fahrpraxis* den Führerschein der Klasse A ( unbeschränkt ) beantragen kann.

 

In Verbindung mit der Coronavirus-Pandemie hat es dazu geführt, dass viele Motorrad-Fahrschüler keine praktische Führerprüfungen mehr ablegen konnten. Dadurch entsteht ein unverschuldeter Nachteil, der besonders alle betrifft, die 2020 die letzte Chance zum Direkteinstieg nutzen wollten.

 

Aus diesem Grund hat das ASTRA (Bundesamt für Strassen) entschieden, die Frist zur Ablegung der praktischen Prüfung bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern, für all die die einen Lernfahrausweis im Jahr 2020 beantragt haben.

 

Von dieser Fristverlängerung profitieren alle jene, welche die Chance zum Direkteinstieg ab 25 Jahren nutzen wollten.

Ausserdem profitieren auch Personen, welche jünger als 25 Jahre sind und die Prüfung der Kategorie A beschränkt vor dem 30. Juni 2021 absolvieren möchten. Diese werden nämlich mit dem Bestehen der Prüfung dazu berechtigt, nach zwei Jahren beanstandungsloser Fahrpraxis* ein Gesuch, um Aufhebung der Leistungsbeschränkung bei der kantonalen Behörde einzureichen, und so prüfungsfrei zum Führerausweis der Kategorie A zu kommen.

 

Die Voraussetzungen in beiden Fällen sind:

·         Lernfahrausweis der Kategorie A bzw. Kategorie A (beschränkt) erworben vor dem 01.01.2021

·         Bestehen der praktischen Führerprüfung mit diesem Ausweis bis zum 30.06.2021

 

* Keine Widerhandlung gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsrechts, die zum Entzug des Führerausweises führen oder geführt haben.

Mehr zu den Regelungen ab 2021 gibt es hier